Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat gestern einen Befund des baden-württembergischen Landeslabors in der entsprechenden Probe bestätigt und wird nun die zuständige Behörde bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in den Bestand vor Ort unterstützen.

Der Betrieb hielt zuletzt 35 Tiere in Freilandhaltung und befindet sich im Landkreis Emmendingen. Alle noch in dem Bestand vorhandenen Tiere wurden umgehend getötet und sachgerecht beseitigt. Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. eine Schutz- und eine Überwachungszone um den Betrieb festgelegt. Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers sind Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein wichtiger Faktor.

Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie zumeist tödlich ist. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Erstmals sind nun auch Hausschweinbestände betroffen. Auch diese befinden sich in dem von ASP bei Wildschweinen betroffenen Gebiet.

ASP-Fälle waren seitdem in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) und 2021 auch in Mecklenburg-Vorpommern (Wild- und Hausschweine) aufgetreten.

Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.  Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.  Auslauf-und Freilandhaltung Das Risiko einer Übertragung des ASP-Virus auf Hausschweine zum Beispiel über Kontakt zu anderen Schweinen, insbesondere Wildschweinen, muss minimiert werden. Dies gilt auch für die Freiland- oder Auslaufhaltung von Hausschweinen. 

Das BMEL hatte dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung in von ASP betroffenen Gebieten wird eine Aufstallung empfohlen. 

Bundesministerin Julia Klöckner hatte die Bundesländer aufgrund dieser wissenschaftlichen Einschätzung aufgefordert, dem nachzukommen. 

Diese Einschätzung wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. In jedem Fall aber muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen.

Weitere Informationen finden Sie auf unter dem folgenden Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html

Quelle: BLE

Bildquelle: BLE


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