Zaun oder Bienenweide? Um ein Grundstück vor unbefugten Begehungen sowie vor neugierigen Blicken zu schützen, ist eine dichte Begrenzung essenziell. Doch es muss kein Zaun sein, denn eine natürliche Hecke erfüllt die Ansprüche gleichermaßen und ist obendrein eine insektenfreundliche Lösung.

Wie wird aus Einzelpflanzen möglichst schnell eine blickdichte Hecke?

Geeignete Heckenpflanzen und der richtige Pflanzabstand sind zwei Aspekte, die man bei der Anlegung einer natürlichen Grundstücksbegrenzung beachten sollte. Zu den beliebten Heckenpflanzen gehören Koniferen, da sie als besonders pflegeleicht und anspruchslos gelten. Soll das Grundstück zeitnah blickdicht eingefriedet sein, empfiehlt sich der Kauf größerer Pflanzen. Hat man Geduld und möchte seine Hecke selbst heranziehen, sind kleine Jungpflanzen eine gute Wahl. Damit die Einfriedung ordentlich und gleichmäßig aussieht, sollte der einmal begonnene Pflanzenabstand um das ganze Grundstück herum eingehalten werden. Eine außergewöhnliche Alternative ist Bambus – dieser kann hervorragend, beispielsweise neben der Terrasse, als Sichtschutz genutzt werden.

Über einen Rückschnitt braucht man in den ersten zwei Jahren nach der Heckenpflanzung nicht nachdenken, da die Pflanzen diese Zeit für ihr Höhen- und Breitenwachstum benötigen. Ausnahmen bilden schnellwachsende Heckenpflanzen, die man als große Pflanzen kauft und in den Boden einsetzt. Hier kann es bereits nach einem Jahr nötig werden, einen leichten Formschnitt am oberen Abschluss und an der Innen- sowie der Außenseite vorzunehmen.

Standortspezifische Anforderungen – die richtigen Heckenpflanzen für Sonne und Schatten

Ein sonnenverwöhntes Grundstück gibt viel Spielraum für die Auswahl von Heckenpflanzen. Liegt die Grundstücksgrenze einen Großteil des Tages im Schatten, sollte man diesen Umstand beim Pflanzenkauf zugunsten des gewünschten Wachstums beherzigen. Gut geeignet sind Eiben und Kirschlorbeer, weniger passend für Schattenplätze sind Thujen. Wachsen die Pflanzen nicht wie gewünscht an, kann das neben den Lichtansprüchen auch an einem ungeeigneten Boden liegen. Wer vor der Bepflanzung eine Bodenprobe nimmt und die Zusammensetzung des Erdreichs testen lässt, kann anhand des Ergebnisses auf Pflanzensuche gehen. Ob die Hecke immergrün oder laubabwerfend sein soll, ist eine reine Geschmacksfrage und hängt von der Grundstücksnutzung sowie der Einsicht aufs Grundstück ab.

Vorschriften für die Heckenpflege und den Heckenschnitt

Im öffentlichen Raum ist der Hecken- und Baumschnitt vom 1. März bis zum 30. September per Gesetz verboten. Grund dafür ist der Insekten- und Vogelschutz. Das abwechslungsreiche Blütenangebot ist nicht nur für Bienen, sondern für einen Großteil der einheimischen Insekten wichtig. Weiter dienen Hecken als Nistplatz für Vögel, die in den Frühlings- und Sommermonaten ihre Brut aufziehen und nicht gestört werden dürfen. Im Privatgarten gilt das Verbot zwar nicht, dennoch sollte man in den nächsten Monaten von einem größeren Rückschnitt absehen. Muss die Hecke in Form gebracht und zum Beispiel auf die kommunalen Höhenvorgaben zurechtgeschnitten werden, darf diese Maßnahme das ganze Jahr über vorgenommen werden. Ab August können Gartenbesitzer aktiv werden, während Landwirte erst ab dem 1. Oktober wieder zur Heckenschere greifen dürfen.

Fazit

Grundstücksbesitzer die eine einbruchsichere Einfriedung ihres Areals suchen, denken zuerst an einen stabilen und ausreichend hohen Zaun. Doch eine Hecke erfüllt den gleichen Zweck und ist deutlich schwieriger zu überwinden als ein Maschendraht- oder Stabmattenzaun. Dazu kann sie ganzjährig zum Blickfang werden und das Grundstück auf natürliche Weise verschönern. Ob man sich für eine immergrüne, eine blühende oder eine laubabwerfende Hecke mit einheimischen Gehölzen entscheidet, bleibt hierbei offen und kann individuell an die eigenen Vorstellungen angepasst werden.

Quelle: ML

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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