In Sachsen gibt es erhebliche verwaltungsseitige Verzögerungen, welches Auswirkungen auf die sächsische Umwelt und Landwirtschaft hat.

Über 50 Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen können laut LSV Sachsen nicht fristgerecht seitens der Landwirtschaft geplant werden, da die technischen Voraussetzungen seitens SMEKUL zu Stand heute nicht bereitstehen. Was fest steht, ist ein Ausschlusstermin per 15.12.2022 !

Der LSV Sachsen kritisiert die außerordentlich enge Terminkette für den Teilnahmeantrag
zu den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Sachsen ab 2023.

Anknüpfend an den offenen Verbändebrief vom 18.11.2022 nehmen sie nochmals Bezug
auf die außerordentlich enge Terminkette für den Teilnahmeantrag AUKM in Sachsen ab
2023.

Da es sich bei der Teilnahme um strategische wirtschaftliche Entscheidungen, mit einem
verpflichtenden Zeitraum über 5 Jahre, für jeden Betrieb handelt und die außerordentlich kurze Vorlaufzeit einer späteren verwaltungsgerichtlichen Prüfung kaum standhalten dürfte, fordert der LSV Sachsen hiermit folgende Verfahrensvereinfachungen für die Antragsteller:

  1. Einreichung des Teilnahmeantrages analog und formlos bis zum 15.12.2022 ggf. unter Angabe beabsichtigter Programmteile.
  2. Fristverlängerung für den digitalen und flächenscharfen Antrag per DIANA bis zum 15.03.2023

Dazu schrieb LSV Sachsen einen offenen Brief an Staatsminister Wolfram Günther:

Quelle: LSV Sachsen

Bildquelle: LSV Sachsen


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