Für einen erfolgreichen Pflanzenbau ist eine bedarfsgerechte Versorgung der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen nötig. Gleichzeitig können natürliche Ressourcen wie unsere Gewässer nur durch bedarfsgerechten Einsatz von Düngemitteln geschützt werden. Die Ausbringung von Düngemitteln hat deshalb eine besondere Bedeutung für die Landwirtschaft sowie die Gesellschaft. Alle wichtigen und notwendigen Informationen zur guten fachlichen Praxis gibt es komprimiert im neu aufgelegten „Gelben Heft“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Der „Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland“ verknüpft die fachlichen Grundlagen und die neuen rechtlichen Vorgaben so, dass Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer Arbeit der Ökologie und der Ökonomie gleichermaßen gerecht werden können.

Von zentraler Bedeutung sind dabei die Düngebedarfsermittlung und eine möglichst effiziente Umsetzung dieser Planung. Für die meisten Betriebe ist es dabei wegen der Komplexität der rechtlichen Vorgaben und der Vielzahl der benötigten Daten sinnvoll, das bestehende Angebot an EDV-Anwendungen zu nutzen.
Die Inhalte des Leitfadens sollen dazu beitragen, die Zusammenhänge der rechtlichen Regelungen und insbesondere der Düngebedarfsermittlung für Ackerkulturen und Grünland nachvollziehen zu können. Dabei kann das Gelbe Heft kein Lehrbuch ersetzen, sondern gibt stattdessen einen Überblick.

Inhaltlich wurden in der neuen Auflage u.a. folgende Änderungen vorgenommen:
• Anpassung der einzelnen Kapitel an die aktuellen rechtlichen Vorgaben und Ergänzung der Vorgaben für die roten und gelben Gebiete
• Vereinheitlichung des Rechenschemas zur Düngeplanung für Acker- und Grünland
• Ergänzung eines neuen Berechnungsschemas für die Phosphor- und Kalibedarfsbestimmung
• Aktualisierung der Basisdaten und Ergänzung von Berechnungsvorlagen im Anhang

Das Gelbe Heft ist ab sofort online verfügbar. Gedruckt ist es ab Anfang September an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an der Landesanstalt für Landwirtschaft erhältlich. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren muss das Gelbe Heft bei Kontrollen nicht mehr zwingend vorgelegt werden.

Weitere Informationen:

Quelle: LFL

Bildquelle: LFL / M. Brandl / L. Heigl


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